Am 25. April 2023 verabschiedete die Bayerische Landesregierung eine neue Wolfsverordnung. Bereits kurz danach kündigte der Bund Naturschutz Bayern Klage gegen die Verordnung. Sie verstoße gegen den eigenen Bayerischen Wolfsmanagementplan, gegen das Bundesnaturschutzgesetz, sowie die europäische FFH Direktive und Urteile des Europäischen Gerichtshof.
Auch das darauf folgende Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Verordnung gleich in mehrfacher Hinsicht in Widerspruch zu deutschem und europäischem Recht steht. Wölfe seien streng geschützt, konstatieren die Gutachter, sie dürften nur in absoluten Ausnahmen abgeschossen werden, als "letzter Ausweg", wenn alle anderen Präventions- und Schutzmaßnahmen versagt hätten.
Zum Nachlesen: die Bayerische VO-Wolf
Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen ... der Abschuss von Wölfen wird das Problem nicht lösen, sondern nur verschlimmern.
Am Ende gibt es nur eine Lösung: flächendeckender Herdenschutz. Elektrozäune, Nachtpferche, ggd. Herdenschutzhunde, und wo Zäune nicht möglich sind, Behirtung.