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    Artenschutz

    Warum Artenschutz?

    In Bayern leben etwa 60.000 bis 62.000 Tier- und Pflanzenarten, die meisten davon in naturbelassenen Wäldern oder Feuchtgebieten. Besonders hoch ist ihre Dichte auch in der bayerischen Alpenregion. So liegen vier der fünf Hotspots der biologischen Vielfalt, die das Bundesamt für Naturschutz in Bayern lokalisiert hat, in oder an den Alpen.

    Doch dieser Reichtum schwindet zusehends: Von den Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Rote Liste der in Bayern gefährdeten Arten untersucht wurden, sind aktuell über 40 Prozent bedroht. 5,7 Prozent seiner Tier- und 3,5 Prozent seiner Pflanzenarten hat Bayern bereits verloren. Besonders beunruhigend: Auch ehemals häufige Arten ziehen sich mittlerweile aus weiten Landesteilen zurück.

    Was ist Artenschutz eigentlich?

    Der Artenschutz hat die Aufgabe, wild lebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume zu erhalten. Sein wichtigstes Ziel ist es, das massive Artensterben zu stoppen und so die biologische Vielfalt zu sichern. Wichtig: Beim Artenschutz geht es nicht darum, einzelne wild lebende Pflanzen oder Tiere zu schützen, sondern um den Erhalt ganzer Populationen, so nennt man alle Individuen einer Art in einem bestimmten Gebiet.

    Welche Tiere und Pflanzen sind in Bayern streng geschützt?

    In Bayern und ganz Deutschland genießen grundsätzlich alle wild lebenden Tiere und Pflanzen laut Bundesnaturschutzgesetz den sogenannten allgemeinen Artenschutz. Das ist die schwächste Form des Artenschutzes. Es ist generell verboten, wild lebende Tiere zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ihre Lebensstätten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört und wild wachsende Pflanzen nicht entnommen werden. Jeder darf aber beispielsweise wild wachsende Früchte, Pilze, Tee- oder Heilkräuter in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf sammeln. Wichtig ist dabei, pfleglich mit den beernteten Pflanzen umzugehen und nur dort zu sammeln, wo kein Betretungsverbot besteht (also z.B. nicht in Naturschutzgebieten).

    Eine Regelung dieses allgemeinen Artenschutzes ist wohl vor allem Gartenbesitzern bekannt: So dürfen Gartenbäume und -hecken zum Schutz brütender Vögel zwischen 1. März und 30. September nicht ganz abgeschnitten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind aber erlaubt.

    Besonders oder streng geschützte Arten

    Für bestimmte Arten geht der gesetzliche Schutz in Bayern und ganz Deutschland aber deutlich weiter. Sie stehen wegen ihrer Gefährdung unter besonderem oder sogar strengem Schutz. Welche Arten das betrifft, ist in den Begriffsbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (vergleiche § 7 BNatSchG) festgelegt und nicht etwa – wie oft vermutet – in der Roten Liste. Die Aufnahme in die Rote Liste erfolgt nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und hat keine direkte gesetzliche Wirkung. Das Bundesnaturschutzgesetz führt aber keine einzelnen Arten auf. Im Wesentlichen wird dort auf deutsche oder europäische Richtlinien und Verordnungen hingewiesen, in denen die betreffenden Arten aufgelistet sind.

    Die meisten besonders oder streng geschützten Arten genießen ihren Status aufgrund internationaler Abkommen wie etwa der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. So zählen alle europäischen Vogelarten zu den besonders geschützten Tieren. Streng – also noch stärker – geschützt sind unter anderem alle Fledermausarten, Biber, Fischotter, alle europäischen Greifvögel und Eulen, Amphibien wie der Moorfrosch und der Kammmolch oder Reptilien wie die Zauneidechse.

    Für besonders und streng geschützte Arten gelten über den allgemeinen Artenschutz hinausgehende Verbote, wie etwa das Besitz- oder Vermarktungsverbot. Welche Verbote das im Einzelnen sind, ist in den §§ 44 ff. des BNatSchG festgelegt. Während Verstöße gegen den Allgemeinen Artenschutz zumeist Ordnungswidrigkeiten darstellen, werden Verstöße gegen besonders oder streng geschützte Arten häufig bereits als Straftaten eingestuft, die Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.

    Gründe für das massive Artensterben

    Die wichtigsten Gründe für das Artensterben sind auch in Bayern:

    • Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen
    • intensive Land- und Forstwirtschaft
    • Klimawandel
    • Eintrag von Nähr- und Schadstoffen
    • invasive (gebietsfremde) Arten

    Für eine Trendwende braucht es ein echtes Umdenken, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Verkehr und Flächenverbrauch. Ein schlagkräftiger und durchsetzungsstarker staatlicher aber auch ehrenamtlicher Artenschutz muss außerdem finanziell und personell viel besser ausgestattet werden.

    Textübernahme vom Bund Naturschutz

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