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    Herdenschutz

    Herdenschutzmaßnahmen sind keine 100% Garantie, dass Weidetiere nicht von Wölfen, Hunden, Füchsen, Raben … angegriffen und getötet werden. Schutzmaßnahmen müssen in unser aller Interesse sein, damit weiterhin Weidetiere unsere Landschaft nutzen und große Beutegreifer wie der Wolf wieder vorkommen können.
    Seit 2020 werden in Bayern präventive Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

    Unser aller Verantwortung

    Herdenschutz - Wolf und Weidetier: Es ist die Verantwortung von Tierhaltern sich um ihre Tiere zu kümmern und diese vor Gefahren und Schäden zu bewahren. Dies fängt im kleinen, selbstverständlichen, wie Impfen und Entwurmen an, und geht hin bis zu aufwändigen Einzäunen, damit Weidetier nicht auf Straßen oder Gleise geraten. Hinzu kommt dann im Fall der Fälle die Anpassung bei Anwesenheit von Beutegreifern. Wie kann der Schutz bestmöglich gelingen? Wie können die Interessen zu einem gangbaren Weg zusammenkommen? Das ist der lange Prozess, den Politik, Gesellschaft, Naturschutz und Weidetierhalter gehen und wohl immer wieder anpassen müssen.

    Herdenschutz besteht aus verschiedenen kombinierbaren Möglichkeiten. Nicht immer ist jede Möglichkeit notwendig oder sinnvoll.

    Maßnahmen gegen Wolf und Luchs

    Minimum ist ein gut eingerichteter Stromzaun. Litzenzäune sollen die Litzen in den Höhen 20 – 40 – 60 – 90 - (120) cm haben. Als Mindestschutz wird auch bei Netzzäunen eine Höhe von 90cm anerkannt. Mit stromführenden (Breitband-) Litzen können Netzzäune erhöht werden. Wichtig ist ein ordentlicher Stromfluss mit einer Mindest-Spannung von 4000V auf gesamter Zaunlänge, so dass der Erstkontakt des Wolfes ein möglichst schmerzhafter ist.

    Bei Wildzäunen (Wildgehege, 180-200 cm Höhe) sollen die ersten min. 20-50 cm der Zäune in den Boden gesetzt werden oder min. 60 cm auf dem Boden aufliegen, um ein Untergraben zu verhindern. Eine niedrige Stromlitze, im Fall des Überkletterns auch eine hohe Stromlitze, sind ein weiterer Schutz.

    Einstallen der Tiere über Nacht verhindert Übergriffe (geschlossener Stall/Hänger).

    Behirtung stellt eine zusätzliche Maßnahme dar, Herden zu beaufsichtigen und zu schützen.

    Herdenschutzhunde sind beeindruckende Hunderassen, die selbstständig arbeiten und in der Herde leben. Sie verteidigen ihre Tiere gegen jeden Eindringling.

    Flatterbänder, Licht, Geräusche können kurzfristig abschrecken. Wölfe lernen aber, dass dauerhaft keine Gefahr davon ausgeht.

    Maßnahmen Fischotter

    Nicht nur vor Wolf, Bär und in seltenen Fällen auch Luchse müssen Weidetiere geschützt werden. Auch Besitzer von Fischweihern müssen in Fischotter-Gebieten Schutzmaßnahmen ergreifen.

    • Mobile Weidezäune können abschrecken, werden aber als nicht dauerhaft abschreckend eingestuft
    • Feste Umzäunung (evtl. Baugenehmigung notwendig)
    • Vergrämungsmittel

    Herdenschutzförderung Bayern

    Herdenschutzförderung Bayern – Gut ein Jahr nach der Veröffentlichung des Aktionsplans Wolf wurde nun die Förderung der Herdenschutzmaßnahmen in Bayern bekanntgegeben. Wir haben Wichtiges kurz zusammengefasst.

    Was ist neu?

    Bislang war die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nur im Rahmen eines Projektes möglich. Die Anschaffung und Zahlung erfolgte über das Landesamt für Umwelt, Materialien blieben damit auch im Eigentum der Behörde. Das ist nun anders. Die Abwicklung erfolgt über die Ämter Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Die Materialien können direkt vom Nutzer bestellt werden. Wichtig ist, dass die Antragstellung und Zusage vorher erfolgt! Herdenschutzberatung hinsichtlich Zäunung über die zuständigen Ämter Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Beratung zu Herdenschutzhunden über das Landesamt für Umwelt (LfU).

    Herdenschutzförderung Bayern: Was wird gefördert?

    Beschaffungs- und Materialkosten werden gezahlt, keine laufenden Unterhaltskosten. In der Förderkulisse der Wolfsgebiete, die über das Landesamt für Umwelt ausgewiesen werden, werden Zaunmaterialien und Herdenschutzhunde gefördert. Auch in darüber hinausgehenden Bereichen wird die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert. Siehe Gebietskulissen in der Rhön, Veldensteiner Forst, Grafenwöhr, Bayerischer Wald. Für Herdenschutzhunde auch Teilbereich in den Allgäuer Alpen.
    https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/praevention/herdenschutz_wolf/index.htm

    Was muss erfüllt werden?

    Gefördert werden Weidetierbetriebe/Gatterwildhaltung (Betriebsnummer) unabhängig vom wirtschaftlichen Status und Größe. Sie müssen ihre Betriebe in Bayern haben (Ausnahme möglich) und die förderfähige Weideflächen innerhalb der Fördergebiete. Innerhalb eines Jahres müssen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Danach erlischt der Anspruch auf Schadensausgleich im Fall eines Risses. In den nicht ausgewiesenen Gebieten bleibt dieser bestehen.

    Schutzmaßnahmen – Mindestanforderungen

    Die Mindestanforderung nach Aktionsplan Wolf müssen erfüllt werden. Grob zusammengefasst sind das 90cm Zaunhöhe, 4000V, 20cm max. Bodenabstand erste stromführende Litze, ggf. Untergrabeschutz.

    Herdenschutzförderung Bayern - Zaunbau für den Herdenschutz

    Herdenschutzförderung Bayern: Herdenschutzhunde. Mindestens zwei Hunde müssen eingesetzt werden.

    Förderung von:

    • Elektrozäunen von 90cm-140cm.
    • Litzenzäune 90-140; ggf Erhöhung bei Einsprungmöglichkeiten
    • Pfosten
    • Weidezaungerät und Zubehör
    • Mobile Ställe (max 3*12m) inkl Zubehör für Schafe und Ziegen
    • auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wenn sie nach Prüfung zwingend geboten erscheinen
    • Unter bestimmten Voraussetzungen(*) auch Herdenschutzhunde, Kosten Eignungsprüfung und Sachkundenachweis. (*) Haltung von min. zwei Hunden, Herdengröße über 50 Muttertiere (Schaf Ziege, andere Tierarten im Verhältnis); ab 200 Muttertiere ist je weitere 100 Tiere ein Herdenschutzhund förderfähig.

    Nicht gefördert werden:

    • Reparaturen, Ersatzinvestition und andere laufende Kosten (Herdenschutzhunde, Strom…)
    • Eigenleistungen (Arbeit Angehörige, Betriebsmitarbeiter, auch Holz aus eigenem Betrieb o.ä.)
    • Gebühren
    • Gebrauchte Material
    • Leistungen an Private

    Fördersummen:

    • Ab 200€
    • Hunde max. 3.000€
    • Förderung im Rahmen der Haushaltsmittel. Kein Rechsanspruch.

    Fristen:

    Bewilligungszeitraum endet mit Ende des darauffolgenden Kalenderjahres.

    Zweckbindungsfrist:

    • mobile Zäune, Weidezaungeräte, Hunde 5 Jahre
    • Festzäune 10 Jahre

    Ansprechpartner sind die zuständigen AELFs.

    Förderwegweiser Herdenschutzmaßnahmen

    Textübernahme von Bayern wild (Gregor Luisoder Umweltstiftung)

    Kontakt

    Wenn Sie Fragen zu Luchs, Wolf oder auch Fischotter oder Biber haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme

    luchs.wolf[at]bayerischerwald.online

    Oder nutzen Sie unsere Hotline täglich von 7 bis 22 Uhr:
    +49 (0)160 9101 1712

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