Der Wolf - ein Steckbrief

    Aussehen

    Auf den ersten Blick könnte man den europäischen Wolf (Canis lupus) mit einem großen Schäferhund verwechseln. Doch dann erkennt man: die Beine sind länger, der Kopf breiter, die Augen schräger und das ganze Tier wirkt grauer.

    Daran könnte man den Wolf erkennen: weiße Leftzen, heller Schulterfleck, schwarze Schwanzspitze und dunkler Sattelfleck. Rute wird meist hängend getragen. Einen Wolf tatsächlich in freier Wildbahn zweifellos zu erkennen ist allerdings sehr schwierig, zumal wenn das Wildtier schnell vorbei huscht.

    Im Winterpelz erscheint er größer und gedrungener – im Sommer wirkt er fast dürr. Doch immer sind unsere Wölfe deutlich kleiner und zierlicher als die amerikanischen Verwandten.

    Wölfe sind bei uns in etwa 70 cm hoch und 40 kg schwer. Dies ist abhängig von Geschlecht und Lebensraum.

    Verhalten

    Im Februar ist „Ranzzeit“, also Paarungszeit. Wolf und Wölfin bleiben meist ein Leben lang zusammen und sind das Elternpaar eines Rudels.
    Rudel sind Familienverbände und bestehen in der Regel aus Elerntieren, Jungtieren des Vorjahres und Welpen.

    Ende April/Anfang Mai werden die Jungen geboren, im Durchschnitt vier bis sechs. Die Geschwister vom Vorjahr bleiben trotzdem manchmal noch im Familienverband. Ab Oktober streift die ganze Familie in ihrem Revier herum. Die Jungen sehen dann schon fast so groß wie die Eltern aus, nur etwas schmächtiger.

    Im Winter verlassen die älteren Geschwister die Familie und suchen sich eigene Reviere und Partner. Wölfe können in kurzer Zeit sehr weiter Strecken zurücklegen. Die Verluste in den ersten beiden Lebensjahren können sehr hoch sein.

    Wolfsreviere sind bei uns etwa 200 km² groß. Das ist v.a. abhängig von der Nahrungsverfügbarkeit.

    Nahrung

    Grafische Darstellung Nahrungszusammensetzung Wolf

    Im Durchschnitt frisst ein Wolf etwa 5 kg Biomasse pro Tag. Flächenbezogene Angaben sind schwierig, da Rudelgröße und Territorienfläche schwanken. Familien nutzen einen Riss komplett, Einzeltiere lassen manchmal bis zur Hälfte eines Risses liegen.

    Wölfe verfolgen ihre Beute. Im Rudel lassen sich so einzelne Beutetiere heraussondern und töten.

    Insbesondere stehen auf dem Speiseplan: Rehe, Rotwild, Gams, auch Schwarzwild sowie Kleinsäuger, je nach Region und Vorkommen. In Gebieten mit Weidetierhaltung (kleine Wiederkäuer, Jungtiere) können auch diese als leichte Beute gerissen werden.

    Vorkommen

    Wölfe sind Meister im Erobern neuen Lebensraums. Beide Geschlechter streifen weit und gerne umher. Im Durchschnitt legen Wölfe etwa 500 Kilometer zurück, bevor sie ein eigenes Territorium besetzen. Aber manche Wölfe wandern auch 1000 Kilometer und weiter.
    Wölfe können über 70 Kilometer am Tag laufen, auf der Suche nach Beute, Artgenossen oder einem neuen Revier.

    Bayern liegt im Überschneidungsgebiet der Aktionsradien aller europäischen, expandierenden Wolfspopulationen. Wir können jederzeit und überall damit rechnen, dass ein Wolf kommt und bleibt.

    Aus den polnischen und baltischen Vorkommen siedelten sich Wölfe im Norden und Osten Deutschlands an. Vom italienischen Appennin wanderten Wölfe in den 1990er Jahren in die Westalpen ein. Heute gibt es auch schon wieder Wolfsfamilien in Bayern und zahlreiche einzelne Durchzügler.

    In Bayern gibt es Wolfspaare oder Familien auf den Truppenübungsplätzen Veldensteiner Forst, Grafenwöhr, Nationalpark Bayerischer Wald Nord/Sumava (CZ), Nationalpark Bayerischer Wald Süd/Sumava (CZ), Manteler Forst (Neustadt an der Waldnaab) und je ein Einzeltier in der Rhön und in den Allgäuer Alpen. Somit sind 7 Territorien von mindestens einem Wolf besetzt. (Stand Oktober 2020)

    Textübernahme von Bayern wild (Gregor Luisoder Umweltstiftung)

    Schutzstatus

    Das Europäische Parlament hat im Mai 2025 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen, um die Weidehaltung zu stärken und unkompliziertere Entnahmen zu ermöglichen. Dieser Schritt setzt eine Änderung des Berner Übereinkommens in das EU-Recht der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) um.

    "Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87) geändert worden ist"

    Mit dem Gesetz vom 29. März 2026 wurde gleichzeitig das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert. Der Paragraph § 45a BNatSchG wurde gestrichen und teilweise ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) übernommen. § 69 Abs. 2 Nr. 5a. BNatSchG ist aufgrund der Streichung des § 45a BNatSchG entfallen.

    Entgegen den Aussagen und Behauptungen der Bundesregierung, der zuständigen Bundes- und Landesminister sowie zahlreicher Politikerinnen und Politiker aller Couleur wurde mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz mitnichten Rechtssicherheit geschaffen — erst recht nicht die Grundlage für schnelle und rechtssichere Entnahmen.

    Das Gegenteil ist der Fall.

    Entstanden ist ein Zuständigkeits-Tohuwabohu zwischen Jagdrecht, Naturschutzrecht, Bundesrecht, Landesrecht und Unionsrecht. Die Folgen: rechtswidrige, teilweise möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Anordnungen durch Jagdbehörden, die sich auf Regelungen stützen, deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht höchst zweifelhaft ist.

    Besonders schwer wiegt: Weder die zuständigen Ministerien noch Amtsleitungen klären die Öffentlichkeit transparent über die tatsächlich geltende Rechtslage auf. Stattdessen entsteht der Eindruck, als sei diese Unklarheit politisch durchaus willkommen.

    (Textübernahme Wolfschutzbibliothek)

     IGP4205

     IGP4145

     IGP9664

     IMG0017

    Kontakt

    Wenn Sie Fragen zu Luchs, Wolf oder auch Fischotter oder Biber haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme

    luchs.wolf[at]bayerischerwald.online

    Oder nutzen Sie unsere Hotline täglich von 7 bis 22 Uhr:
    +49 (0)160 9101 1712

    Mitmachen

    Sie sind naturverbunden und viel im Bayerischen Wald unterwegs?
    Dann würden wir uns sehr über Ihre Unterstützung freuen.
    Werden Sie im Monitoring und bei der Verhinderung von Naturschutzkriminalität aktiv.
    Gerne bringen wir Ihnen das Monitoring-Grundwissen bei.

    Unterstützen

    Wir sind kein Verein, wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich aus eigenen, begrenzten Mitteln. Von daher freuen wir uns über Ihre Unterstützung. Wir versichern: jeder Betrag wird NUR FÜR DIREKT MIT UNSEREN EINSÄTZEN VERBUNDENE AUSGABEN verwendet (Drucksachen, Kraftstoff für Einsätze, Einsatzgeräte z.B. Wildkameras, Hosting).

    Login